Bei einer Praxisinsolvenz gibt es keinen einzigen Versicherungsanbieter, der alle Risiken einer Insolvenz abdeckt. Stattdessen sind mehrere Absicherungsbausteine relevant: Rechtsschutzversicherung für Insolvenzverfahren, Berufshaftpflicht für Behandlungsfehleransprüche während und nach der Insolvenz sowie Beratung durch einen spezialisierten Insolvenzanwalt. Präventiv schützt eine Praxisausfallversicherung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt keine eigene "Praxisinsolvenz-Versicherung": mehrere Bausteine schützen vor und in der Insolvenz
  • Rechtsschutz für Insolvenzrecht und Arbeitsrecht ist besonders wichtig
  • Berufshaftpflicht muss auch nach Praxisschließung für rückwirkende Behandlungsfehler gelten (Rückwirkungsschutz)

Ausführliche Antwort

Eine Praxisinsolvenz tritt ein, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Praxis festgestellt wird. Insolvenzantrag ist nach § 15a InsO Pflicht, sobald Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. In der Folge verliert der Praxisinhaber die Verfügungsbefugnis über das Praxisvermögen, ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung.

Für die Absicherung von Insolvenzrisiken sind folgende Versicherungen relevant: Eine Rechtsschutzversicherung für Vertragsrecht und Insolvenzrecht deckt Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren und Auseinandersetzungen mit Gläubigern. Die Berufshaftpflicht muss nach Praxisschließung mindestens fünf bis zehn Jahre aktiv bleiben (sog. Nachhaftungsschutz), da Haftungsansprüche aus Behandlungsfehlern noch Jahre nach der Behandlung geltend gemacht werden können. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

Präventiv hilft eine solide Praxisausfallversicherung, die bei krankheitsbedingtem Ausfall die laufenden Kosten deckt und damit eine finanzielle Schieflage verhindert. Eine regelmäßige betriebswirtschaftliche Analyse der Praxisfinanzen durch einen Steuerberater ist die beste Prävention gegen Insolvenz.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Bei Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise sollte frühzeitig professionelle Beratung eingeholt werden. Ärzteversichert empfiehlt, bestehende Policen auf Nachhaftungsschutz zu prüfen und die Berufshaftpflicht auch nach Praxisaufgabe für eine Übergangszeit aktiv zu lassen.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →