Die Praxisübernahme erfordert umfangreiche Vorbereitungen: wirtschaftliche Prüfung (Due Diligence), Kaufpreisverhandlung, Zulassungsübertragung und Finanzierungssicherung. Kompetente Begleitung bieten auf Heilberufe spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater und die Apobank. Die Kassenärztliche Vereinigung ist für die Zulassungsübertragung zuständig.
Hintergrund
Bei der Übernahme einer Praxis sollte eine sorgfältige Due Diligence durchgeführt werden: Überprüfung der Patientenzahlen und -struktur, der Umsatzentwicklung der letzten fünf Jahre, des Zustands der Einrichtung und Geräte sowie bestehender Verbindlichkeiten. Der Kaufpreis setzt sich aus materiellem Wert (Substanzwert) und immateriellem Wert (Goodwill) zusammen. Für die KV-Zulassung gilt: Der Übernehmende muss die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die Nachfolge muss über die Zulassungsausschüsse genehmigt werden. Eine Praxisübernahme ist für Ärzte in der Regel wirtschaftlich attraktiver als eine Neugründung, da ein bestehender Patientenstamm vorhanden ist. Die Einarbeitungszeit gemeinsam mit dem Abgeber sollte 3 bis 12 Monate betragen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Führen Sie eine umfassende Due Diligence durch, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.
- Beauftragen Sie einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt.
- Prüfen Sie den Kaufpreis anhand einer unabhängigen Praxisbewertung.
- Klären Sie mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Voraussetzungen für die Zulassungsübernahme.
- Sichern Sie sich eine ausreichende Finanzierung inkl. Betriebsmittelreserve.
- Ärzteversichert überprüft Ihren Versicherungsschutz und schließt Lücken nach der Praxisübernahme.
Quellen
- KBV: Praxisübernahme und Niederlassung
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Praxiskauf
- Bundesärztekammer: Berufsrecht und Niederlassung
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