Die Optimierung der Privatabrechnung nach GOÄ kann die Einnahmen einer Arztpraxis erheblich steigern. Spezialisierte Abrechnungsdienstleister wie abcfinance, die PVS-Gruppe oder Doctolib bieten Unterstützung. Eine korrekte und vollständige GOÄ-Abrechnung ist die Grundvoraussetzung.
Hintergrund
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Viele Ärzte schöpfen die Möglichkeiten der GOÄ nicht vollständig aus: häufige Fehler sind zu niedrige Steigerungsfaktoren, fehlende analoge Bewertungen neuer Leistungen, und unvollständige Dokumentation. Der einfache Gebührensatz (1-fach) ist die Basis, der Steigerungsfaktor kann bis zum 3,5-fachen für besondere Schwierigkeit erhöht werden. Eine professionelle Abrechnungssoftware und regelmäßige GOÄ-Schulungen sind empfehlenswert. Externe Abrechnungsdienstleister übernehmen die gesamte Privatliquidation gegen eine Provision (typischerweise 2 bis 5 Prozent) und verbessern oft die Einzugsquote. Mit der geplanten neuen GOÄ (GOÄ 2025/2026) werden grundlegende Änderungen erwartet.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Lassen Sie Ihre GOÄ-Abrechnungen einmal im Jahr von einem Experten prüfen.
- Nutzen Sie analoge Bewertungen für neue oder nicht explizit gelistete Leistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ.
- Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit höherer Steigerungsfaktoren sorgfältig.
- Vergleichen Sie Abrechnungsdienstleister hinsichtlich Provisionsrate, Einzugsquote und Servicequalität.
- Bereiten Sie sich auf die neue GOÄ vor und schulen Sie das Praxisteam rechtzeitig.
- Ärzteversichert empfiehlt spezialisierte GOÄ-Berater und prüft relevante Haftpflichtfragen.
Quellen
- Bundesärztekammer: GOÄ Kommentar und Hinweise
- PVS Gruppe: Private Krankenabrechnung
- GOÄ-Rechner der Bundesärztekammer
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