Bei der Privatliquidation für Ärzte gibt es verschiedene Dienstleister: Abrechnungsservices, die GOÄ-Rechnungen erstellen und versenden, Factoringunternehmen, die Forderungen sofort bevorschussen, und Abrechnungssoftware-Anbieter, die den Prozess in der Praxis optimieren. Die beste Wahl hängt vom Praxisvolumen und der gewünschten Dienstleistungstiefe ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Abrechnungsdienstleister für Privatpatienten wie GoMedus, MEDfaktura oder Mediverbund erstellen und versenden GOÄ-Rechnungen im Namen der Praxis
- Factoringunternehmen (Deutsche Ärzte Finanz, medisca) kombinieren Abrechnung mit sofortiger Auszahlung gegen Gebühr
- Praxisverwaltungssoftware wie Dampsoft oder TurboMed enthält integrierte GOÄ-Abrechnungsmodule
Ausführliche Antwort
Die Privatliquidation in der Arztpraxis kann auf verschiedene Weisen organisiert werden. Der klassische Weg ist die Inhouse-Abrechnung: Die Praxis erstellt Rechnungen nach GOÄ selbst, versendet diese an Patienten und verfolgt ausstehende Zahlungen. Dies setzt fundierte GOÄ-Kenntnisse voraus, was durch Schulungen oder eine GOÄ-erfahrene MFA gewährleistet werden muss.
Externe Abrechnungsdienstleister übernehmen die gesamte Rechnungsstellung: Sie prüfen GOÄ-Ziffern auf Plausibilität, erstellen die Rechnung und kümmern sich ggf. um das Mahnwesen. Bekannte Anbieter sind GoMedus (online-basiert), MEDfaktura, PVS-Gruppe (Privatärztliche Verrechnungsstellen) oder regionale Abrechnungsstellen. Die Kosten betragen je nach Anbieter 4 bis 8 Prozent des abgerechneten Volumens.
Factoringunternehmen kombinieren externe Abrechnung mit sofortiger Liquiditätszufuhr: Die Praxis erhält den Rechnungsbetrag abzüglich der Factoringgebühr innerhalb von wenigen Tagen, unabhängig von der Zahlungsmoral des Patienten. Dies verbessert die Liquidität der Praxis erheblich und reduziert Verwaltungsaufwand.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei der Wahl eines externen Abrechnungsdienstleisters ist DSGVO-Konformität entscheidend: Der Dienstleister verarbeitet sensible Patientendaten, weshalb ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwingend abzuschließen ist. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Auswahl eines Abrechnungspartners auch die Frage der Datensicherheit und des Haftungskonzepts für Abrechnungsfehler zu klären.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Abrechnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Privatabrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →