Ärzte, die Medizinprodukte einsetzen, vertreiben oder selbst herstellen (z.B. individuelle Orthesen), können produkthaftungsrechtlich in Anspruch genommen werden. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) begründet eine verschuldensunabhängige Haftung. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Produkthaftungseinschluss ist unerlässlich.
Hintergrund
Das Produkthaftungsgesetz setzt voraus, dass ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden verursacht hat. Fehler können in der Konstruktion, der Herstellung oder in unzureichenden Sicherheitshinweisen liegen. Für Ärzte relevant wird die Produkthaftung insbesondere bei der Abgabe von Hilfsmitteln, der Anwendung von Implantaten oder der Nutzung von Medizingeräten. Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) verschärft seit 2021 die Anforderungen an Hersteller und Betreiber. Ärzte als Betreiber von Medizinprodukten müssen diese gemäß der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig prüfen lassen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden aus der Anwendung von Medizinprodukten ab, nicht aber Schäden aus deren Weitervertrieb.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung Produkthaftpflichtschäden aus Medizinprodukten einschließt.
- Führen Sie ein vollständiges Gerätebuch und lassen Sie alle Medizinprodukte regelmäßig prüfen.
- Informieren Sie sich über die MDR-Anforderungen für Betreiber von Medizinprodukten.
- Vertreiben Sie Medizinprodukte oder Hilfsmittel, benötigen Sie ggf. eine separate Produkthaftpflichtversicherung.
- Dokumentieren Sie den Einsatz von Medizinprodukten sorgfältig im Rahmen der Behandlungsdokumentation.
- Ärzteversichert analysiert Ihren Versicherungsschutz hinsichtlich Produkthaftpflichtrisiken in der Praxis.
Quellen
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- EU-Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745
- Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte: MDR
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