Prophylaxe-Leistungen beim Zahnarzt werden je nach Kostenträger unterschiedlich abgerechnet: GKV-Patienten erhalten bestimmte Prophylaxe-Leistungen im Rahmen des Leistungskatalogs, während Privatpatienten und Selbstzahler nach GOZ oder privaten Abrechnungsziffern abgerechnet werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist für GKV-Patienten keine Pflichtleistung und wird als private Zusatzleistung nach GOZ abgerechnet
- Für Privatpatienten werden Prophylaxe-Leistungen nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet
- Abrechnungssoftware, spezialisierte Abrechnungsdienstleister und die KZBV-Abrechnungshinweise sind die relevanten Ressourcen
Ausführliche Antwort
Die Abrechnung von Prophylaxe-Leistungen in der Zahnarztpraxis ist zweigeteilt: Bei GKV-Patienten umfasst der Leistungskatalog die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre (IP1 bis IP5), eine Früherkennungsuntersuchung und die Fissurenversiegelung. Diese werden über den BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) abgerechnet.
Für Erwachsene GKV-Patienten ist die professionelle Zahnreinigung (PZR) keine gesetzliche Pflichtleistung. Zahnärzte können sie als Privatleistung nach der GOZ Ziffer 1000 (Professionelle Zahnreinigung, ca. 50 bis 120 Euro) abrechnen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten vor der Behandlung erforderlich.
Bei Privatpatienten wird die Prophylaxe vollständig nach GOZ abgerechnet. Gute Prophylaxe-Abrechnungen nutzen die Möglichkeiten der GOZ optimal aus: Ziffer 1040 (Hygienestatus), 1050 (Aufbissbehelfe), 4000er-Reihe (Parodontaltherapie) und ggf. Analogziffern für spezielle Verfahren. Eine spezialisierte Abrechnungsberatung kann hier die Erlöse optimieren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten ihre Prophylaxe-Abrechnung regelmäßig auf Vollständigkeit und GOZ-Konformität überprüfen. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu einem passgenauen Versicherungsschutz für ihre Praxis, einschließlich der Berufshaftpflicht für die Prophylaxetätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – BEMA
- Bundeszahnärztekammer – GOZ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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