Regressforderungen durch Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenkassen können erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Wirksame Regress-Vermeidung kombiniert sorgfältige Dokumentation, Budgetkontrolle und rechtliche Beratung. Auf Kassenarztrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind bei Prüfverfahren unverzichtbar.

Hintergrund

Ärzte unterliegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V. Krankenkassen und KVen können bei statistisch auffälligem Verordnungsverhalten oder überdurchschnittlichen Leistungsmengen eine Prüfung einleiten. Regressrisiken entstehen besonders bei Arzneimittelverordnungen, Heilmittelverordnungen und der Verordnung von Krankenfahrten. Ein Regress setzt voraus, dass das Verordnungsverhalten unwirtschaftlich war; Ärzte können dies durch Praxisbesonderheiten widerlegen. Präventiv hilft die quartalsweise Auswertung der eigenen Verordnungsdaten im Vergleich zur Fachgruppe. Rechtlich ist es wichtig, Widersprüche gegen Regressbescheide fristgerecht einzulegen. Spezialisierte Rechtsanwälte kennen die Rechtsprechung und können erfolgreich argumentieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Überwachen Sie Ihre Verordnungsdaten quartalsweise und vergleichen Sie sich mit dem Fachgruppendurchschnitt.
  • Dokumentieren Sie Praxisbesonderheiten (z.B. Multimorbidität des Patientenstamms) sorgfältig.
  • Legen Sie bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen stets Widerspruch ein und beauftragen Sie einen Fachanwalt.
  • Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Verordnungsoptimierung.
  • Prüfen Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Kassenarztrechtsbaustein.
  • Ärzteversichert informiert über geeignete Rechtsschutzversicherungen für niedergelassene Ärzte.

Quellen

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