Die Rentenberechnung im ärztlichen Versorgungswerk erfolgt nach einem Punktesystem, das Beitragshöhe und Beitragsdauer berücksichtigt. Jedes der 18 Versorgungswerke in Deutschland hat eigene Berechnungsregeln. Eine individuelle Rentenprognose ist beim zuständigen Versorgungswerk direkt erhältlich.
Hintergrund
Im ärztlichen Versorgungswerk sammeln Mitglieder durch Beitragszahlungen sogenannte Versorgungspunkte oder Anwartschaften. Der Beitrag berechnet sich in der Regel als Prozentsatz des Einkommens, mindestens jedoch als Regelpflichtbeitrag. Der Regelpflichtbeitrag entspricht dem Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Höhere freiwillige Beiträge steigern die spätere Rente proportional. Die Höhe der Altersrente hängt von der Summe der eingezahlten Beiträge, der Anlagerendite des Versorgungswerks und den aktuellen Rentenrichtwerten ab. Versorgungswerke können Rentenanpassungen vornehmen, sind aber anders als die GRV nicht vollständig kapitalgedeckt. Eine individuelle Rentenprognose kann beim Versorgungswerk angefordert werden. Für eine umfassende Altersvorsorgeplanung sollte die Versorgungswerksrente mit Soll-Einkommen im Ruhestand verglichen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie jährlich eine aktuelle Rentenprognose von Ihrem Versorgungswerk an.
- Prüfen Sie, ob höhere freiwillige Beiträge wirtschaftlich sinnvoll sind.
- Berücksichtigen Sie steuerliche Aspekte: Versorgungswerksrenten werden nachgelagert besteuert.
- Ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Rentenlücke und planen Sie private Ergänzungsvorsorge.
- Klären Sie bei Wechsel des Versorgungswerks (z.B. Umzug in anderes Bundesland) die Beitragsportabilität.
- Ärzteversichert hilft bei der Gesamtplanung der Altersvorsorge inklusive Versorgungswerk.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Nordrheinische Ärzteversorgung: Rentenberechnung
- Bayerische Ärzteversorgung: Leistungsberechnung
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