Die Auswahl des richtigen Röntgen- und DVT-Systems für eine Zahnarztpraxis hängt von Praxisgröße, Behandlungsspektrum und Budget ab. Marktführer wie Dentsply Sirona, Planmeca und Carestream bieten vollständige Systeme an, die sich im Hinblick auf Bildqualität, Strahlendosis und Softwareintegration unterscheiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- DVT-Geräte unterliegen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und erfordern eine behördlich anerkannte Fachkundebescheinigung für den Betreiber
- Die Anschaffungskosten für DVT-Systeme liegen zwischen 50.000 und 150.000 Euro, Finanzierung und Abschreibung sind steuerlich relevant
- Eine Gerätehaftpflicht und Elektronikversicherung für das Röntgengerät ist versicherungsrechtlich zwingend empfohlen
Ausführliche Antwort
Röntgengeräte und digitale Volumentomografen (DVT) in Zahnarztpraxen unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen. Die Strahlenschutzverordnung schreibt vor, dass Betreiber eine Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen und das Gerät regelmäßig durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen lassen. Für DVT-Geräte mit erweitertem Anwendungsbereich in der Kieferchirurgie und Implantologie gelten zusätzliche Anforderungen nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).
Bei der Gerätewahl ist die Integration in die Praxissoftware (z.B. DBSWIN, Sidexis, Romexis) ein zentrales Kriterium. Hochauflösende Sensoren mit CMOS-Technologie reduzieren die Strahlendosis gegenüber älteren CCD-Systemen erheblich. Für kleinere Praxen ohne implantologischen Schwerpunkt ist ein modernes Panoramaröntgengerät mit optionalem DVT-Modul oft die wirtschaftlichere Wahl gegenüber einem dedizierten DVT-System.
Investitionsfinanzierung für teure Bildgebungsgeräte kann über Leasing (monatliche Rate als Betriebsausgabe abzugsfähig) oder Kauf mit Abschreibung nach AfA-Tabelle erfolgen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle für medizinische Geräte in der Regel 5 bis 8 Jahre. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sollte das Ausfallrisiko des Röntgengeräts als Haupteinnahmequelle abdecken.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnarztpraxen sollten bei Röntgeninvestitionen neben der Geräteauswahl auch die Versicherungsseite prüfen: Elektronikversicherung, Gerätehaftpflicht und eine Maschinenbruchversicherung für DVT-Systeme sind wichtige Bausteine. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu einem vollständigen Versicherungspaket, das sowohl die Haftpflichtrisiken aus der Bildgebungsdiagnostik als auch den Investitionsschutz für teure Praxisgeräte abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Strahlenschutz
- Bundesärztekammer – Leitlinie Dentale Digitale Volumentomographie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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