Ein PKV-Vertrag kann in bestimmten Situationen ruhen, anstatt vollständig gekündigt zu werden. Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht es Ärzten, ihre Altersrückstellungen und den bestehenden Schutz zu erhalten, während sie vorübergehend anderweitig versichert sind. Alle PKV-Anbieter bieten diese Option an, die Konditionen unterscheiden sich jedoch.
Hintergrund
Ein PKV-Vertrag kann ruhen, wenn der Arzt vorübergehend in die GKV wechselt (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze), Elternzeit in Anspruch nimmt und über den anderen Elternteil familienversichert ist, oder ein Sabbatical plant. Die Anwartschaftsversicherung unterscheidet sich in große und kleine Anwartschaft: Die große Anwartschaft erhält alle Leistungsansprüche zum ursprünglichen Gesundheitszustand aufrecht und kostet je nach Anbieter 20 bis 80 Euro monatlich. Die kleine Anwartschaft sichert nur den Einstiegsalter und ist günstiger. Bei Wiederaufnahme des vollen Versicherungsschutzes entfällt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Altersrückstellungen bleiben erhalten und werden nicht aufgezehrt.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Informieren Sie Ihren PKV-Anbieter frühzeitig über eine geplante Ruhephase.
- Wählen Sie die große Anwartschaft, wenn absehbar ist, dass Sie in den PKV-Schutz zurückkehren.
- Prüfen Sie, ob Familienversicherung über den Ehepartner eine Alternative zur Anwartschaftsversicherung ist.
- Klären Sie, ob Beiträge zur Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar sind.
- Beachten Sie Fristen: Manche Anbieter erlauben die Anwartschaft nur bis zu einer bestimmten Dauer.
- Ärzteversichert berät Sie zu den besten Optionen für Ihren ruhenden PKV-Vertrag.
Quellen
- PKV-Verband: Anwartschaftsversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: PKV Grundlagen
- Stiftung Warentest: PKV ruhend stellen
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