Schlichtungsstellen für ärztliche Behandlungsfehler sind keine kommerziellen Anbieter, sondern neutrale Einrichtungen der Ärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Sie prüfen kostenlos, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, und ermöglichen außergerichtliche Einigungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sind die erste Anlaufstelle für Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler
  • Das Verfahren ist für Patienten kostenlos, außergerichtlich und kann viele Monate dauern
  • Ärzte sind verpflichtet, bei Schlichtungsverfahren mit ihrer Berufshaftpflicht zu kooperieren

Ausführliche Antwort

Jede Landesärztekammer in Deutschland unterhält eine Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. In Norddeutschland ist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern zuständig, im Süden die Bayerische Landesärztekammer u.a. Für Zahnärzte gibt es entsprechende Einrichtungen bei den Landeszahnärztekammern.

Das Verfahren: Der Patient stellt einen Antrag bei der Schlichtungsstelle, die ein unabhängiges Gutachten von einem Fachmediziner in Auftrag gibt. Der Arzt wird um Stellungnahme gebeten und muss alle relevanten Unterlagen vorlegen. Das Gutachten beurteilt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser kausal für den Schaden war. Bei einem positiven Befund kann die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes eine außergerichtliche Einigung anbieten.

Für Ärzte bedeutet ein Schlichtungsverfahren: Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kommunikation und verhandelt im Auftrag des Arztes. Der Arzt sollte seinem Versicherer alle Unterlagen sofort nach Eingang des Schlichtungsantrags weiterleiten und keine eigenen Erklärungen abgeben.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte ohne Berufshaftpflicht oder mit unzureichenden Deckungssummen riskieren, im Schlichtungsfall persönlich zu haften. Ärzteversichert überprüft, ob die bestehende Berufshaftpflicht die Kosten für Schlichtungsverfahren und potenzielle Vergleichszahlungen vollständig abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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