PKV-versicherte Ärzte haben je nach Tarif Anspruch auf Leistungen wie freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Qualität dieser Leistungen variiert stark zwischen den Tarifen. Führende Anbieter mit umfangreichen stationären Leistungen sind Debeka, Bayerische Beamtenkrankenkasse und AXA.

Hintergrund

Stationäre PKV-Leistungen sind typischerweise: Allgemeine Krankenhausleistungen (Basisversorgung), Wahlleistungen Arzt (z.B. Chefarztbehandlung nach § 17 KHEntgG) und Wahlleistungen Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer). Hochwertige PKV-Tarife übernehmen alle drei Komponenten vollständig. Kostensensitivere Tarife können Wahlleistungen ausschließen oder deckeln. Für Ärzte als Patienten hat die Chefarztbehandlung eine besondere Bedeutung, da sie die Behandlung durch Fachkollegen auf gleicher Qualitätsstufe sicherstellt. Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte können stationäre Wahlleistungen ebenfalls absichern. Selbstbehalttarife reduzieren die Prämie, aber erhöhen die Kosten im Schadensfall. Wichtig bei Hospitaleinweisung: Die Kosten für privatärztliche Wahlleistungen können erheblich sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lesen Sie den Leistungskatalog Ihres PKV-Tarifs für stationäre Leistungen sorgfältig durch.
  • Prüfen Sie, ob Wahlleistungen Arzt und Wahlleistungen Unterkunft vollständig gedeckt sind.
  • Beim Krankenhausaufenthalt: Unterschreiben Sie die Wahlleistungsvereinbarung erst nach Prüfung.
  • Stationäre Behandlungen bei Fachkollegen: Achten Sie auf die korrekte GOÄ-Abrechnung.
  • Vergleichen Sie Tarife mit Fokus auf stationäre Leistungen, wenn Sie einen Tarifwechsel planen.
  • Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit besonderem Fokus auf stationäre Leistungsqualität.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →