Die Sterilisation von Medizinprodukten in der Arztpraxis unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Die DGUV, das Robert Koch-Institut (RKI) und die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) definieren die Standards. Führende Hersteller von Sterilisationsgeräten für Arztpraxen sind Melag, Systec und W&H.
Hintergrund
Wiederverwendbare Medizinprodukte müssen vor der nächsten Anwendung aufbereitet werden. Das RKI und die Bundesärztekammer haben gemeinsame Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten veröffentlicht. Die Aufbereitungsschritte umfassen: Reinigung, Desinfektion, Prüfung und Sterilisation. Für kritische Medizinprodukte (Kontakt mit Blut oder sterilem Gewebe) ist eine validierte Sterilisation im Autoklaven erforderlich. Die Chargenprotokollierung und regelmäßige Wartung der Sterilisationsgeräte sind dokumentationspflichtig. In der MDR sind die Anforderungen an Betreiber von Medizinprodukten verschärft worden. Defekte oder nicht ordnungsgemäß kalibrierte Autoklaven können zu Haftungsrisiken führen. Jährliche Validierungen durch akkreditierte Prüfstellen sind empfohlen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Führen Sie für alle Sterilisationsläufe lückenlose Chargenprotokolle.
- Lassen Sie Ihren Autoklaven regelmäßig durch den Hersteller oder akkreditierte Prüfer warten und validieren.
- Schulen Sie Praxispersonal regelmäßig in korrekten Aufbereitungsverfahren.
- Investieren Sie in Geräte mit automatischer Dokumentationsfunktion für Chargenprotokolle.
- Halten Sie die RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten aktuell.
- Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken bei fehlerhafter Sterilisation und geeignete Versicherungslösungen.
Quellen
- RKI: Aufbereitung von Medizinprodukten
- EU-MDR 2017/745: Betreiberpflichten
- Melag: Autoklaven für Arztpraxen
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