Für Ärzte empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater. Diese kennen die Besonderheiten der ärztlichen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), Abschreibungsmöglichkeiten für Praxisinvestitionen und steuerliche Gestaltungsoptionen wie Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge.

Hintergrund

Die Steuererklärung niedergelassener Ärzte umfasst regelmäßig die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) oder Anlage G (gewerbliche Einkünfte bei GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft). Besondere steuerliche Positionen für Ärzte sind: Abschreibungen auf Praxiseinrichtung und Medizingeräte, Beiträge zur Berufshaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgaben, Rürup- und Versorgungswerk-Beiträge als Sonderausgaben, Forschungs- und Weiterbildungskosten sowie PKW-Nutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Praxis. Digitale Tools wie DATEV Meine Steuern erleichtern die Belegerfassung. Steuerberaterverbände wie die STBK führen Listen auf Heilberufe spezialisierter Kanzleien. Umsatzsteuerpflicht: Ärztliche Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG), aber Nebenleistungen können steuerpflichtig sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Wählen Sie einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater mit Erfahrung in der Arztpraxis.
  • Nutzen Sie digitale Belegerfassungstools, um den Aufwand für die Steuererklärung zu minimieren.
  • Prüfen Sie regelmäßig, welche Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben absetzbar sind.
  • Maximieren Sie Sonderausgaben für Altersvorsorge (Versorgungswerk, Rürup) in Hocheinkommensjahren.
  • Achten Sie auf die Frist zur Abgabe der Steuererklärung: Bei Steuerberater verlängert sich die Frist.
  • Ärzteversichert verweist an spezialisierte Steuerberater für Heilberufe in Ihrer Region.

Quellen

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