Bei der Betriebsaufgabe einer Arztpraxis entsteht ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn, der sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkehrswert der Praxisgüter und deren Buchwert ergibt. Für die steuerliche Begleitung einer Praxisaufgabe sind spezialisierte Steuerberater mit Erfahrung im Bereich freier Berufe und Arztpraxen die besten Ansprechpartner, da sie die Besonderheiten der ärztlichen Einnahmenüberschussrechnung und der Aufgabegewinnbesteuerung kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aufgabegewinn ist nach § 18 Abs. 3 EStG steuerpflichtig, kann aber ermäßigt besteuert werden
  • Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG: bis zu 45.000 Euro bei Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauerhafter Berufsunfähigkeit
  • Fünftelregelung oder ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG können angewendet werden

Ausführliche Antwort

Beim Aufgabegewinn sind zunächst alle stillen Reserven aufzudecken: der Praxiswert (Patientenstamm, Goodwill), medizinische Geräte, Einrichtung und eventuell vorhandene Immobilien. Der Praxiswert wird meist nach der modifizierten Ertragswertmethode oder der Substanzwertmethode ermittelt. Je höher der Gewinn, desto größer ist die Steuerlast, die ohne fachkundige Beratung die Altersrücklagen empfindlich schmälern kann.

Der Gesetzgeber sieht Erleichterungen vor: Nach § 34 EStG unterliegt der Aufgabegewinn einem ermäßigten Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG vermindert sich, wenn der Gewinn 136.000 Euro übersteigt. Bei vollständiger Praxisaufgabe und Vollendung des 55. Lebensjahres kann die Kombination beider Regelungen die Steuerlast erheblich senken.

Für eine optimale steuerliche Gestaltung sollte die Betriebsaufgabe sorgfältig geplant werden, idealerweise zwei bis drei Jahre im Voraus. Ratenzahlungen, Nießbrauchsmodelle oder die Umwandlung stiller Reserven können die steuerliche Last verteilen. Spezialisierte Steuerberater aus dem Netzwerk der Ärztekammern oder Verbände wie DATEV-registrierte Kanzleien mit Schwerpunkt freie Berufe sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann den Unterschied zwischen einer sicheren Altersversorgung und unnötigen Steuerzahlungen ausmachen. Ärzteversichert arbeitet mit spezialisierten Steuerberatern zusammen und kann Ärzte bei der Planung der Praxisaufgabe ganzheitlich unterstützen.

Quellen und weiterführende Informationen

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