Die steuerliche Situation von angestellten Ärzten unterscheidet sich fundamental von der niedergelassener Ärzte. Einen einzelnen "besten Anbieter" gibt es nicht, aber die Wahl des richtigen Steuerberaters sollte an der eigenen Berufsbiografie ausgerichtet sein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Angestellte Ärzte: Steueroptimierung über Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen
  • Niedergelassene Ärzte: komplexe Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Investitionsabzugsbetrag (IAB), Umsatzsteuerbefreiung
  • Für den Wechsel von Anstellung zu Niederlassung: Steuerberater frühzeitig einbinden

Ausführliche Antwort

Angestellte Ärzte zahlen Lohnsteuer, die automatisch vom Gehalt abgeführt wird. Die Steueroptimierung konzentriert sich auf Werbungskosten (Fachliteratur, Fortbildungskosten, Berufskleidung), Vorsorgeaufwendungen (Versorgungswerk, Riester, BU-Beiträge, PKV-Prämien) und Sonderausgaben. Für die meisten angestellten Ärzte ist ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein allgemeiner Steuerberater ausreichend, sofern keine komplexen Nebentätigkeiten oder Kapitalanlagen vorliegen.

Niedergelassene Ärzte haben eine deutlich komplexere Steuersituation: Freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierungspflicht (bei GbR/BAG), Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG aber Steuerpflicht für nicht-ärztliche Leistungen, Abschreibungsplanung für Geräte und Einrichtung sowie Versorgungswerk-Beitragsoptimierung.

Für den Übergang von Anstellung zu Niederlassung (oder umgekehrt) sollte der Steuerberater spätestens 6 Monate vor dem Wechsel eingebunden werden, weil Steuerzahlungs-Modalitäten (monatliche Lohnsteuer vs. vierteljährliche Vorauszahlungen) sehr unterschiedlich sind.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, Steuerberatung und Versicherungsberatung koordiniert zu nutzen, weil BU-Beiträge, Praxisversicherungen und Altersvorsorge steuerliche Relevanz haben. Eine abgestimmte Beratung verhindert, dass steuerliche Vorteile ungenutzt bleiben.

Quellen und weiterführende Informationen

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