Die Gründung einer Stiftung erfordert einen Stiftungsvertrag, eine notarielle Beurkundung und die Genehmigung der zuständigen Stiftungsaufsicht des Bundeslandes. Spezialisierte Stiftungsberater, Notare und Rechtsanwälte begleiten den Prozess. Die Kosten belaufen sich typischerweise auf 3.000 bis 10.000 Euro für die Gründung.
Hintergrund
Der Ablauf einer Stiftungsgründung umfasst: Festlegung des Stiftungszwecks und der Stiftungssatzung, notarielle Beurkundung der Stiftungsurkunde, Antrag auf Anerkennung bei der Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes sowie Einbringung des Stiftungskapitals. Die Bearbeitungszeit bei der Stiftungsaufsicht beträgt 3 bis 6 Monate. Für gemeinnützige Stiftungen ist ein Freistellungsbescheid des Finanzamts erforderlich. Laufende Kosten entstehen für Jahresabschluss, Berichte an die Stiftungsaufsicht und ggf. Stiftungsmanagement. Alternativ können Ärzte bei bestehenden Dachstiftungen (z.B. Bürgerstiftungen) eine unselbstständige Treuhandstiftung errichten: geringere Kosten, weniger Verwaltungsaufwand. Stiftungsberater-Verbände wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen listen qualifizierte Berater.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Erarbeiten Sie gemeinsam mit Beratern eine klare Stiftungsstrategie und Satzung vor der Gründung.
- Wählen Sie einen Notar mit Erfahrung in Stiftungsrecht für die Beurkundung.
- Prüfen Sie, ob eine Treuhandstiftung als kosteneffizientere Alternative zur selbstständigen Stiftung infrage kommt.
- Planen Sie ausreichend Betriebskapital für die ersten Jahre, bis die Stiftung sich etabliert hat.
- Informieren Sie sich bei der Stiftungsaufsicht Ihres Bundeslandes über spezifische regionale Anforderungen.
- Ärzteversichert unterstützt bei der Integration der Stiftung in das Gesamtvermögensbild.
Quellen
- Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungsgründung
- Deutsches Notarinstitut: Stiftungsrecht
- § 80 BGB Rechtsfähige Stiftungen
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