Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) von 2017 und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von 2018 lösten die frühere Röntgenverordnung ab. Arztpraxen mit strahlenerzeugenden Geräten benötigen eine Genehmigung oder Anzeige, Fachkundenachweis und regelmäßige Qualitätskontrollen. Schulungsanbieter für Fachkundeerwerb sind u.a. die Landesärztekammern.

Hintergrund

Das Strahlenschutzgesetz erfasst alle Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung, einschließlich des Betriebs von Röntgengeräten, CT-Geräten und nuklearmedizinischen Anlagen. Für jeden Betreiber ist ein Strahlenschutzverantwortlicher zu bestellen, der eine Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen muss. Ärzte, die Röntgenaufnahmen anfertigen, benötigen selbst oder durch qualifiziertes Personal die Fachkunde. Diese wird durch anerkannte Kurse (z.B. an Landesärztekammern oder der Deutschen Gesellschaft für Röntgendiagnostik) erworben und muss alle 5 Jahre durch Fortbildung aktualisiert werden. Die Behörden führen regelmäßige Inspektionen durch und können bei Mängeln Sanktionen verhängen. Fehler im Strahlenschutz können haftungsrechtliche Folgen haben.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes in Ihrer Praxis erfüllt sind.
  • Erwerben Sie die Fachkunde im Strahlenschutz durch anerkannte Kurse der Ärztekammer.
  • Aktualisieren Sie die Fachkunde alle 5 Jahre durch die vorgeschriebenen Fortbildungen.
  • Beauftragen Sie einen Strahlenschutzbeauftragten und dokumentieren Sie die Bestellung schriftlich.
  • Halten Sie alle Genehmigungen und Anzeigen aktuell und melden Sie Geräteänderungen.
  • Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken beim Betrieb von Strahlungsgeräten.

Quellen

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