Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen digital. Niedergelassene Ärzte sind gesetzlich zur TI-Anbindung verpflichtet (§ 291 SGB V). Führende TI-Anbieter für Konnektoren sind CompuGroup Medical (CGM), Secunet und KoCo Connector.
Hintergrund
Die TI umfasst mehrere Dienste: das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Patientenakte (ePA), den elektronischen Medikationsplan und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Der Anschluss an die TI ist für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte Pflicht. Die technische Basis bildet ein Konnektor, der die sichere Verbindung zur TI herstellt, sowie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Patienten und ein Heilberufsausweis (HBA) für den Arzt. Die Kosten für TI-Hardware und monatliche Betriebskosten werden von der KV teilweise refinanziert. Sicherheitslücken im alten Konnektor-Typ führten 2022 zu Austauschanforderungen: aktuelle Compliance ist laufend zu überprüfen. Die Gematik ist die verantwortliche Körperschaft für die TI in Deutschland.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Klären Sie mit Ihrem PVS-Anbieter die Kompatibilität Ihres Systems mit dem TI-Konnektor.
- Beauftragen Sie einen autorisierten TI-Dienstleister mit Installation und Wartung.
- Stellen Sie sicher, dass alle TI-Komponenten (Konnektor, HBA, KIM) aktuell sind.
- Informieren Sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung über Erstattungsbeträge für TI-Investitionen.
- Schulen Sie das Praxisteam im Umgang mit eRezept und ePA.
- Ärzteversichert informiert über Cyberversicherungen, die TI-Ausfälle und Datenverluste absichern.
Quellen
- § 291 SGB V Telematikinfrastruktur
- Gematik: Telematikinfrastruktur
- KBV: TI-Anschluss und Refinanzierung
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