Den besten Telemedizin-Anbieter für Ärzte gibt es nicht pauschal: Die Wahl hängt von der Fachrichtung, dem Praxistyp und den gewünschten Funktionen ab. Marktführende Plattformen für Videosprechstunden in Deutschland sind Doctolib, Jameda Videosprechstunde und TeleClinic, während viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) inzwischen eigene KBV-zertifizierte Videomodule integriert haben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- KBV-Zertifizierung ist Pflicht: Nur zertifizierte Videodienstanbieter können über die KV abgerechnet werden
- Integration in das Praxisverwaltungssystem erleichtert Dokumentation und Abrechnung
- Datenschutz und DSGVO-Konformität sind wichtige Auswahlkriterien
Ausführliche Antwort
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt eine Liste zugelassener Videodienstanbieter, über die Videosprechstunden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden können. Wer eine Videosprechstunde nach EBM abrechnen möchte, muss einen dieser zugelassenen Anbieter nutzen. Zu den bekanntesten gehören Videoident, Clickdoc Video (von CGM), doctolib und KBV-zugelassene Systeme verschiedener PVS-Hersteller.
Bei der Auswahl spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Erstens die technische Integration in das vorhandene Praxisverwaltungssystem, um Doppeldokumentation zu vermeiden. Zweitens die Patientenfreundlichkeit der Oberfläche, da Patienten ohne Technik-Vorkenntnisse die Plattform unkompliziert nutzen können müssen. Drittens der Datenschutz: Alle genutzten Dienste müssen DSGVO-konform sein und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) anbieten.
Für Praxen, die Telemedizin nicht nur als Ergänzung, sondern als Kernleistung einsetzen wollen, lohnt sich ein dedizierter Telemedizin-Anbieter mit erweiterter Patientenkommunikation. Für Allgemeinmediziner und Internisten ist häufig die integrierte Lösung im PVS ausreichend.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Telemedizin-Plattformen verarbeiten sensible Gesundheitsdaten. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einführung einer Telemedizin-Lösung auch die Cyber-Versicherung der Praxis zu prüfen, da datenbezogene Haftungsrisiken durch digitale Dienste steigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Zugelassene Videodienstanbieter
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz – DSGVO-Anforderungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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