Ein Testament ist für Ärzte besonders wichtig, weil neben dem Privatvermögen auch die Praxis, KV-Zulassung und Praxisschulden geregelt werden müssen. Der richtige Anbieter ist ein auf Erbrecht und Medizinrecht spezialisierter Notar.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein notarielles Testament ist rechtssicherer als ein eigenhändiges und wird beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer hinterlegt.
- Für die Praxisnachfolge im Testament braucht es spezielle Regelungen zur KV-Zulassung und zu Praxisschulden, die nur ein auf Erbrecht spezialisierter Notar oder Anwalt sicher formulieren kann.
- Kosten: Ein notarielles Testament kostet je nach Nachlasswert 100 bis mehrere tausend Euro, ist aber eine einmalige Investition.
Ausführliche Antwort
Ärzte sollten bei der Testamentsgestaltung folgende Besonderheiten berücksichtigen: Die KV-Zulassung ist höchstpersönlich und vererbt sich nicht automatisch. Im Testament muss geregelt sein, wer die Praxis innerhalb von 3 Monaten übernehmen oder schließen soll. Andernfalls tritt die Zulassung nach Ablauf dieser Frist zurück.
Notare mit Schwerpunkt Erbrecht und Unternehmensnachfolge sind die beste Wahl. Die Bundesnotarkammer verfügt über eine Notarsuchdatenbank, die eine Suche nach Spezialisten ermöglicht. Fachanwälte für Erbrecht können alternativ ein erbschaftsteueroptimiertes Testament entwerfen, das notariell beurkundet wird.
Neben dem Testament sollte eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt werden. Wer handlungsunfähig erkrankt, ohne Vollmacht, kann seine Praxisgeschäfte nicht mehr steuern. Der Ehepartner hat ohne ausdrückliche Vollmacht keine Befugnis, Praxisbankkonten zu verwalten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, das Testament und die Versicherungspolicen aufeinander abzustimmen. Lebensversicherungen und BU-Policen werden nicht automatisch dem Testament nachgefolgt, sondern gelten für benannte Begünstigte. Wer die Begünstigten nicht aktualisiert, riskiert, dass das Geld an die falsche Person fließt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht § 2064 ff.
- Bundesärztekammer – Praxisnachfolge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →