Die Totenscheinpflicht ist Ländersache und in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich ist jeder approbierende Arzt verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen und einen Totenschein auszustellen. Fehler können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Hintergrund
Die Leichenschaupflicht verpflichtet approbierte Ärzte, auf Anforderung eine Leichenschau durchzuführen, auch wenn der Verstorbene nicht ihr Patient war. Der Totenschein enthält Angaben zu Todeszeit, Todesart (natürlich, ungeklärt, nicht natürlich) und Todesursache. Bei nicht natürlichem Tod ist die Polizei zu informieren. Ärzte haben keine absolute Pflicht, die Leichenschau anzunehmen, können sich aber nur bei gewichtigen Gründen entziehen. Häufige Fehler beim Totenschein: falsche Einstufung der Todesart, unvollständige Angaben zur Todesursache, Unterlassen der Meldung bei nicht natürlichem Tod. Diese Fehler können Strafverfolgung (Verletzung von Leichenschaupflichten) und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden aus der Leichenschautätigkeit ab.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Kennen Sie die spezifischen Totenschein- und Leichenschauregeln Ihres Bundeslandes.
- Eilen Sie bei Anforderung für eine Leichenschau zeitnah: Verzögerungen können rechtliche Konsequenzen haben.
- Kategorisieren Sie die Todesart sorgfältig: ungeklärter Tod erfordert Meldung an die Polizei.
- Führen Sie die Leichenschau vollständig durch und dokumentieren Sie Befunde sorgfältig.
- Ihre Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden aus der Leichenschautätigkeit ab.
- Ärzteversichert überprüft, ob Ihre Berufshaftpflicht Leichenschauleistungen außerhalb der Praxis einschließt.
Quellen
- Bundesärztekammer: Leichenschau und Totenschein
- Bestattungsgesetze der Bundesländer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Arztrecht
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