Eine Transportversicherung für Arztpraxen ist relevant, wenn wertvolle Medizingeräte, Laborproben oder Arzneimittel transportiert werden. Standard-Inventarversicherungen decken häufig nur Schäden im stationären Betrieb ab, nicht während des Transports. Anbieter wie HDI, Zurich und Allianz bieten Warentransportversicherungen an.

Hintergrund

Typische Transportrisiken in Arztpraxen umfassen: Transport von Medizingeräten bei Geräteausleihe oder Reparatur, Versendung von Laborproben zu externen Laboren, Transport von Arzneimitteln bei Hausbesuchen und Umzüge bei Praxisverlegung. Der Standardvertrag der Inventarversicherung schließt Transportrisiken oft aus. Eine separate Transportversicherung oder eine Erweiterungsklausel im Inventarvertrag schließt diese Lücke. Bei wertvollem Equipment (z.B. tragbare Ultraschallgeräte) sind die Ersatzkosten erheblich. Für den Transport von Laborproben gilt zusätzlich das Gefahrgutrecht (ADR), das bei biologischen Proben einzuhalten ist. Nicht alle Transportschäden sind versicherbar: Eigenverschulden oder unsachgemäße Verpackung führen oft zur Leistungsverweigerung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Inventarversicherung Transportrisiken einschließt.
  • Schließen Sie eine Erweiterungsklausel oder separate Police für den Transport wertvoller Geräte ab.
  • Verpacken Sie transportierte Medizingeräte gemäß Herstelleranforderungen.
  • Halten Sie bei Laborprobentransporten die Gefahrgutvorschriften ein.
  • Dokumentieren Sie den Zustand von Geräten vor und nach dem Transport.
  • Ärzteversichert prüft Ihren Versicherungsschutz hinsichtlich Transportrisiken für Ihre Praxis.

Quellen

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