Der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärzte) wurde 2006 vom Marburger Bund ausgehandelt und gilt für Krankenhausärzte an kommunalen und kommunalnahen Krankenhäusern. Er regelt Gehalt, Arbeitszeit, Zulagen und Sonderleistungen für Assistenzärzte, Fachärzte und Oberärzte. Mitgliedschaft im Marburger Bund stärkt die Tarifrechte.

Hintergrund

Der TV-Ärzte unterscheidet verschiedene Entgeltgruppen (Ä 1 bis Ä 4): Ä 1 für Assistenzärzte, Ä 2 für Fachärzte, Ä 3 für Oberärzte und Ä 4 für Leitende Oberärzte. Innerhalb jeder Gruppe gibt es Erfahrungsstufen mit regelmäßigen Stufenaufstiegen. Der TV-Ärzte enthält Regelungen zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft: Bereitschaftsdienste werden gesondert vergütet und auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Überstunden, Nachtdienste und Wochenendzuschläge sind separat geregelt. Neben dem TV-Ärzte für kommunale Krankenhäuser existieren eigene Tarifverträge für kirchliche Träger (Caritas, Diakonie) und private Krankenhauskonzerne. Die jeweils aktuellen Tarife sind beim Marburger Bund erhältlich.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Werden Sie Mitglied im Marburger Bund, um Tarifrechte durchzusetzen und rechtliche Unterstützung zu erhalten.
  • Überprüfen Sie bei Einstellung, ob Ihr Arbeitsvertrag dem TV-Ärzte entspricht oder davon abweicht.
  • Achten Sie auf korrekte Einstufung in die Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
  • Dokumentieren Sie Bereitschaftsdienste und Überstunden für die korrekte Vergütungsabrechnung.
  • Bei kirchlichen oder privaten Trägern: Klären Sie, welcher Tarifvertrag gilt.
  • Ärzteversichert informiert zu Versicherungsfragen, die sich aus dem Angestelltenstatus als Arzt ergeben.

Quellen

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