Niedergelassene Ärzte sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung (BGW) für alle Unfälle abgesichert: Der gesetzliche Schutz beschränkt sich auf Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Eine private Unfallversicherung deckt auch Freizeitunfälle ab. Führende Anbieter für Ärzte sind Allianz, Debeka und Axa.

Hintergrund

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert niedergelassene Ärzte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Praxisinhaber können sich selbst bei der BGW freiwillig versichern. Privat geschieht dabei keine Absicherung für Freizeit- und Haushaltsunfälle. Die private Unfallversicherung springt ein bei dauerhafter Invalidität durch Unfall, Unfallrente bei schwerem Invaliditätsgrad, Krankenhaustagegeld und Unfallkostenerstattung. Besonders für Ärzte relevant: Ein Handverletzung kann die Operationsfähigkeit dauerhaft einschränken und beruflich weitreichende Konsequenzen haben. Die BU-Versicherung deckt Berufsunfähigkeit auch durch Krankheit ab, die Unfallversicherung nur durch Unfall. Beide ergänzen sich sinnvoll.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Sie als niedergelassener Arzt bei der BGW freiwillig versichert sind.
  • Schließen Sie eine private Unfallversicherung für Freizeitunfälle ab.
  • Wählen Sie für Ärzte besonders wichtige Zusatzleistungen: Handverletzungs-Klausel, hohe Invaliditätssumme.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Progression für den Fall einer schweren Invalidität.
  • BU-Versicherung und Unfallversicherung ergänzen sich: Die BU ist jedoch die wichtigere Absicherung.
  • Ärzteversichert vergleicht Unfallversicherungstarife für Ärzte und empfiehlt passende Lösungen.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →