Arztpraxen, die Patienteninformationsabende, Gesundheitsmessen oder Fortbildungsveranstaltungen ausrichten, haften als Veranstalter für Personen- und Sachschäden. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt vor diesen Risiken. Anbieter wie ARAG, HDI und Allianz bieten entsprechende Tarife an.
Hintergrund
Veranstalter haften nach § 823 BGB für Schäden, die Teilnehmern oder Dritten entstehen. Typische Risiken bei Arztveranstaltungen: Sturzunfälle von Besuchern in gemieteten Räumen, Schäden durch technische Ausrüstung, Schäden durch fehlerhaft servierte Speisen bei Empfängen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel die Basisrisiken bei kleinen Veranstaltungen im Praxisbereich ab. Bei größeren Events außerhalb der Praxis oder bei mehrtägigen Kongressen ist eine separate Veranstalterhaftpflicht empfehlenswert. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern oder an besonderen Standorten erfordern in der Regel eine explizite Versicherungsbestätigung. Versicherungsprämien für einmalige Veranstaltungen sind gering (meist unter 100 Euro pro Event).
Praktische Hinweise für Ärzte
- Klären Sie vorab, ob Ihre Betriebshaftpflicht geplante Veranstaltungen abdeckt.
- Für größere Veranstaltungen außerhalb der Praxis: Schließen Sie eine separate Veranstalterhaftpflicht ab.
- Dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen (Fluchtwege, Sanitätsdienst).
- Klären Sie die Haftung mit dem Vermieter der Veranstaltungsräume vertraglich.
- Nutzen Sie günstige Tagesschein-Policen für einmalige Veranstaltungen.
- Ärzteversichert prüft, ob Ihre Betriebshaftpflicht Veranstaltungsrisiken ausreichend einschließt.
Quellen
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