Die Vermögensnachfolge für Ärzte umfasst die geordnete Übertragung von Praxisvermögen, Immobilien, Kapitalanlagen und der Praxis selbst. Eine rechtzeitige Planung mit Testament, Schenkungen und ggf. Stiftungsgründung kann die Steuerbelastung der Erben erheblich reduzieren. Spezialisierte Notare, Anwälte und Steuerberater sind die richtigen Partner.
Hintergrund
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB: Ehepartner und Kinder erben zu bestimmten Teilen. Für Ärzte mit komplexem Vermögen ist ein individuelles Testament oder ein Erbvertrag sinnvoller. Die Kombination verschiedener Instrumente ist optimal: lebzeitige Schenkungen nutzen Freibeträge alle 10 Jahre, testamentarische Regelungen sichern die gewünschte Nachfolge, Nießbrauchsvorbehalte ermöglichen Übertragungen mit fortgesetzter Nutzung. Für Praxisvermögen gelten Sonderregeln (Betriebsvermögensverschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG). Ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) für Eheleute ist einfach zu erstellen, kann aber in komplexen Familienkonstellationen Probleme verursachen. Pflichtteilsansprüche von Kindern und Ehepartnern sind auch durch Testament nicht völlig umgehbar.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Erstellen Sie frühzeitig ein Testament und überprüfen Sie es alle 5 bis 10 Jahre.
- Planen Sie Schenkungen an Kinder und Ehepartner langfristig, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.
- Regeln Sie im Testament explizit den Umgang mit der Praxis und dem Praxisvermögen.
- Prüfen Sie bei Immobilien und Unternehmensvermögen die Betriebsvermögensverschonung.
- Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Kombination aus Testament, Schenkung und Stiftung optimal ist.
- Ärzteversichert koordiniert die Vernetzung mit spezialisierten Notaren und Steuerberatern.
Quellen
- §§ 1922 ff. BGB Erbrecht
- Deutsches Notarinstitut: Erbrecht und Nachfolge
- Bundesfinanzministerium: Erbschaft- und Schenkungsteuer
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