Privatärzte, die ausschließlich Privatpatienten behandeln und keine GKV-Zulassung besitzen, benötigen dieselben Grundversicherungen wie Kassenärzte: Berufshaftpflichtversicherung, Praxissachversicherung und ggf. Krankentagegeld. Die Berufshaftpflicht muss explizit die privatärztliche Tätigkeit einschließen.

Hintergrund

In Deutschland ist die rein privatärztliche Tätigkeit ohne Kassenzulassung möglich, aber selten: Privatärzte rechnen nach GOÄ ab und akzeptieren keine GKV-Patienten. Diese Gruppe umfasst z.B. Ärzte in Premium-Wellness-Kliniken, Lifestyle-Mediziner oder Ärzte in bestimmten ästhetischen Fachrichtungen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Privatärzte unterscheidet sich nicht grundlegend von der für niedergelassene Kassenärzte. Wichtig ist die Deckung für alle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Da keine KV-Mitgliedschaft besteht, fehlt der administrative Support der KV: Privatärzte sind vollständig eigenverantwortlich für Abrechnung, Dokumentation und Qualitätssicherung. Auch Privatärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab, die explizit privatärztliche Tätigkeiten abdeckt.
  • Sichern Sie Praxisinventar, Elektronik und ggf. Betriebsunterbrechung separat ab.
  • Als Privatarzt ohne Pflichtmitgliedschaft in der KV: Prüfen Sie alternative Altersvorsorge neben dem Versorgungswerk.
  • Klären Sie Ihre Krankenversicherung: Als Selbstständiger ohne GKV-Pflicht benötigen Sie PKV oder freiwillige GKV.
  • Informieren Sie sich über die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer und dem Versorgungswerk auch ohne Kassenzulassung.
  • Ärzteversichert erstellt einen umfassenden Versicherungscheck für privatärztlich tätige Ärzte.

Quellen

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