Bei einer Praxisrenovierung entstehen besondere Risiken, die von der normalen Praxisversicherung nicht vollständig abgedeckt werden. Während der Bauarbeiten bestehen Gefahren wie Wasserschäden, Diebstahl von Baumaterialien, Schäden durch Handwerker an der bestehenden Praxiseinrichtung und Betriebsunterbrechungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Bauleistungsversicherung schützt während der Renovierung vor Schäden am Bau und an eingebrachten Materialien
- Die bestehende Praxisinhaltsversicherung schützt vorhandene Einrichtung, aber Renovierungsschäden sind häufig ausgeschlossen
- Bauherren-Haftpflicht oder Erweiterung der Betriebshaftpflicht sichert Haftungsansprüche gegenüber Dritten
Ausführliche Antwort
Arztpraxen, die umfangreich renoviert werden, benötigen während der Bauphase einen erweiterten Versicherungsschutz. Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Sachschäden am Bauwerk während der Renovierung: Frost-, Wasser- oder Sturm-Schäden an neu eingebrachten Baustoffen, Schäden durch Diebstahl von Baumaterialien sowie Schäden durch fehlerhafte Ausführung der Handwerker, sofern der Mangel nicht auf einen Planungsfehler zurückgeht.
Für die Haftung gegenüber Dritten (zum Beispiel Patienten, die während der Renovierung in der Praxis verletzt werden, oder Nachbarn, deren Eigentum beschädigt wird) ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung oder die Erweiterung der bestehenden Betriebshaftpflicht um Bauherrentätigkeit erforderlich. Bei kleineren Umbaumaßnahmen unter 100.000 Euro Auftragswert kann eine Klausel in der Betriebshaftpflicht ausreichen.
Anbieter für Bauleistungsversicherungen sind unter anderem Allianz, HDI, Zurich, R+V und die VHV. Die Auswahl des besten Anbieters hängt vom Umfang der Renovierung, dem Versicherungswert und den spezifischen Risiken der Arztpraxis ab. Bei Renovierungen über 50.000 Euro Auftragssumme empfiehlt sich eine gesonderte Police.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten vor Beginn einer Praxisrenovierung prüfen, ob Betriebsunterbrechungen durch die Bauarbeiten versicherbar sind, damit laufende Fixkosten auch bei temporärer Praxisschließung gedeckt sind. Ärzteversichert hilft dabei, den Versicherungsschutz während der Renovierungsphase lückenlos zu gestalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Bauleistungsversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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