Ambulante OP-Zentren sind komplexe medizinische Einrichtungen mit erhöhten Anforderungen an Versicherungsschutz: Mehrere Ärzte operieren dort, es gibt teure medizintechnische Ausstattung, und die Haftungsrisiken sind erheblich. Ein Standard-Praxisversicherungspaket reicht hier in der Regel nicht aus.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ambulante OP-Zentren benötigen eine Betriebshaftpflicht mit höheren Deckungssummen (mindestens 5 Millionen Euro) und Einschluss für operative Eingriffe
- Gerätewerte von 500.000 Euro und mehr erfordern eine speziell kalibrierte Inhaltsversicherung mit Elektronikklausel
- Werden mehrere Ärzte im Zentrum tätig, muss geklärt sein, ob jeder Arzt eine eigene Berufshaftpflicht hält oder ob eine Sammelversicherung existiert
Ausführliche Antwort
Die Haftpflichtversicherung eines ambulanten OP-Zentrums muss alle dort tätigen Ärzte einschließen, einschließlich Belegärzte und externe Anästhesisten. Fehlt die Deckung für einzelne Mitoperateure, besteht eine gefährliche Deckungslücke. In der Regel empfiehlt sich eine Betriebshaftpflicht für das Zentrum, kombiniert mit individuellen Berufshaftpflichtpolicen für jeden tätigen Arzt.
Die Sachversicherung muss den Wert aller medizinischen Geräte abdecken. OP-Laser, Narkosegeräte und Endoskope sind teuer und oft nicht ausreichend im Standard-Inventarschutz erfasst. Eine Elektronikversicherung für EDV-Anlagen und Medizintechnik sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Geräteausfall oder Reparatur greift, sind sinnvolle Ergänzungen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ambulante OP-Zentren als GbR oder GmbH brauchen einen auf die Betriebsstruktur abgestimmten Versicherungsrahmen. Ärzteversichert erstellt ein maßgeschneidertes Konzept für OP-Zentren und prüft, ob alle tätigen Ärzte korrekt in den Versicherungsschutz einbezogen sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Ambulantes Operieren
- GDV – Betriebshaftpflichtversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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