Praxen mit eigenem Medikamentenlager oder einer In-house-Apotheke benötigen spezielle Versicherungsbausteine, die über die Standard-Praxishaftpflicht hinausgehen. Arzneimittelschäden und Kühlkettenunterbrechungen sind hier besonders relevante Risiken.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arzneimittelhaftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen durch fehlerhafte Medikamentenabgabe
- Kühlkettenunterbrechung (Strom- oder Geräteausfall) kann zu Verderb teurer Präparate führen
- Produkthaftpflicht nach Produkthaftungsgesetz gilt auch für Rezepturarzneimittel
Ausführliche Antwort
Arztpraxen mit eigenem Medikamentenlager, etwa onkologische Praxen mit Zytostatika-Vorrat oder diabetologische Praxen mit Insulinlager, tragen spezifische Risiken: Fehler bei der Medikamentenausgabe können Schäden auslösen, die über die normale Berufshaftpflicht gedeckt sein müssen. Der Anbieter sollte explizit Arzneimittelhaftpflicht im Rahmen der Arzt- oder Praxishaftpflicht anbieten.
Für temperaturempfindliche Arzneimittel (Insuline, Biologika, Impfstoffe) besteht das Risiko des Kühlkettenbruchs bei Strom- oder Kühlgeräteausfall. Den Warenwert eines solchen Lagers korrekt in der Praxisinhaltsversicherung zu berücksichtigen ist wichtig: Ein Kühlschrank mit Biologika-Vorrat kann einen Wert von 20.000 bis 100.000 Euro darstellen.
Praxen, die Rezepturen selbst herstellen, unterliegen dem Produkthaftungsgesetz: Wenn ein Eigenherstellungspräparat einen Schaden verursacht, haftet die Praxis als Hersteller. Eine Produkthaftpflicht ist in diesem Fall zwingend notwendig.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Kombination aus Arzneimittelhaftpflicht, Produkthaftpflicht und Inhaltsversicherung mit Kühlschutz ist komplex. Ärzteversichert analysiert für Praxen mit Medikamentenlager den vollständigen Versicherungsbedarf und stellt sicher, dass keine Deckungslücken entstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Produkthaftungsgesetz – Gesetze im Internet
- GDV – Produkthaftpflicht und Arzneimittelhaftung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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