Medizingeräte wie Ultraschallgeräte, Lasersysteme oder Laboranalysatoren kosten oft mehrere Zehntausend bis Hunderttausend Euro. Eine Elektronikversicherung sichert diese Investitionen gegen Bedienungsfehler, technische Defekte, Kurzschluss und Überspannung ab. Die Inventarversicherung allein reicht hierfür nicht aus.

Hintergrund

Die Elektronikversicherung (auch Maschinenversicherung für medizinische Geräte) deckt Schäden durch Bedienungsfehler, ungeschickte Handhabung, technisches Versagen, Kurzschluss, Überspannung und Konstruktionsfehler ab. Im Gegensatz zur Inventarversicherung, die hauptsächlich äußere Einwirkungen wie Feuer und Einbruch versichert, schützt die Elektronikversicherung vor internen Schäden. Für geleaste oder finanzierte Geräte ist die Versicherung oft vertraglich vorgeschrieben. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Geräts entsprechen. Bei Geräten ab ca. 5.000 Euro Wert ist eine separate Versicherung wirtschaftlich sinnvoll. Gerätegarantien des Herstellers ersetzen keine Versicherung: Sie gelten nur für Herstellungsfehler innerhalb der Garantiezeit.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Erstellen Sie ein vollständiges Geräteregister mit Anschaffungswerten für die Versicherungssumme.
  • Schließen Sie eine Elektronikversicherung für alle Geräte ab einem Wert von 5.000 Euro ab.
  • Prüfen Sie, ob geleaste Geräte bereits über den Leasinggeber versichert sind.
  • Melden Sie Neuanschaffungen umgehend Ihrer Versicherung, um Deckungslücken zu vermeiden.
  • Achten Sie auf die korrekte Bewertung: Neuwert vs. Zeitwert macht beim Schadensfall einen großen Unterschied.
  • Ärzteversichert vergleicht Elektronikversicherungen für medizinische Geräte führender Anbieter.

Quellen

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