Physiotherapiepraxen benötigen wie Arztpraxen eine Berufshaftpflichtversicherung, Praxissachversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für die Inhaber. Besonderheiten sind die manuelle Tätigkeit am Patienten und der Einsatz von Geräten wie Ultraschall oder Elektrotherapie. Spezialisierte Anbieter wie Heilberufe-Versicherer Ecclesia oder die ARAG bieten passende Tarife.
Hintergrund
Physiotherapeuten haften für Behandlungsschäden wie Verletzungen durch Manipulationen oder Elektrotherapiegeräte. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab. Deckungssummen für Physiotherapeuten sind in der Regel niedriger als für Ärzte (häufig 1 bis 3 Millionen Euro), sollten aber dem Risikoprofil entsprechen. Für die Praxis selbst sind Inventarversicherung (Therapiegeräte, Liegen) und Betriebsunterbrechungsversicherung relevant. Die BU-Versicherung des Praxisinhabers ist bei körperlicher Beeinträchtigung der eigenen Behandlungstätigkeit existenziell. Eine Cyberversicherung schützt vor Datenpannen bei Patientendaten. Freie Mitarbeiter in der Physiotherapiepraxis brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Physiotherapeuten ab.
- Prüfen Sie, ob alle eingesetzten Behandlungsmethoden (Manualtherapie, Geräte) mitversichert sind.
- Sichern Sie teure Therapiegeräte über eine Elektronikversicherung ab.
- Schließen Sie als Praxisinhaber eine BU-Versicherung mit Schutz für körperliche Beeinträchtigungen ab.
- Klären Sie den Versicherungsschutz für freie Mitarbeiter in Ihrer Praxis.
- Ärzteversichert berät auch Physiotherapiepraxen zu einem umfassenden Versicherungskonzept.
Quellen
- Physio Deutschland: Verband der Physiotherapeuten
- Ecclesia Gruppe: Heilberufe Haftpflicht
- GDV: Berufshaftpflicht für Heilberufe
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