Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Jahreseinkommen angestellte Ärzte die GKV verlassen und in die PKV wechseln können. Im Jahr 2025 liegt die JAEG bei 73.800 Euro brutto jährlich. Wer diese Grenze dauerhaft überschreitet, kann in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV bleiben.

Hintergrund

Die JAEG (auch "Versicherungspflichtgrenze") wird jährlich angepasst. Im Jahr 2025 beträgt sie 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich). Angestellte Ärzte, deren Jahreseinkommen dauerhaft über dieser Grenze liegt, sind in der GKV versicherungsfrei und können in die PKV wechseln. Voraussetzung für einen PKV-Wechsel: Das Einkommen muss im laufenden Jahr und voraussichtlich im folgenden Jahr über der JAEG liegen. Freiwillig GKV-versichert bleiben ist möglich, solange der Austritt rechtzeitig erklärt wird. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige sind grundsätzlich nicht GKV-pflichtversichert und können frei zwischen GKV (freiwillig) und PKV wählen. Bei PKV-Wechsel entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur GKV, dafür zahlt der Arbeitgeber einen PKV-Zuschuss (bis max. 50 Prozent des Beitrags).

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Überprüfen Sie jährlich, ob Sie die JAEG dauerhaft überschreiten und damit PKV-berechtigt sind.
  • Beachten Sie: Ein PKV-Wechsel ist schwer rückgängig zu machen, insbesondere im Alter.
  • Lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater zu den Vor- und Nachteilen von GKV vs. PKV beraten.
  • Als Selbstständiger: Sie können jederzeit zwischen GKV und PKV wechseln.
  • Beim PKV-Wechsel: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Leistungen und Beiträge langfristig.
  • Ärzteversichert berät Ärzte zu Versicherungspflichtgrenze und optimaler Krankenversicherungswahl.

Quellen

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