Die Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und den zu erwartenden Rentenleistungen aus Versorgungswerk, gesetzlicher Rente (soweit vorhanden) und anderen Quellen. Eine exakte Berechnung erfordert aktuelle Daten aus dem Versorgungswerk. Finanzberater und Versorgungswerke helfen bei der Ermittlung.
Hintergrund
Zur Berechnung der Versorgungslücke benötigt man: die aktuelle Rentenprognose des Versorgungswerks (jährliche Auskunft anfordern), erwartetes monatliches Nettoeinkommen im Ruhestand (ca. 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Faustformel), eventuelle GRV-Ansprüche aus früherer Pflichtversicherung sowie geplante Einnahmen aus Mietimmobilien oder anderen Kapitalanlagen. Die Differenz zwischen Bedarf und vorhandener Absicherung ist die Versorgungslücke. Diese Lücke kann durch monatliche Sparraten geschlossen werden: Je früher begonnen wird, desto geringer muss die monatliche Sparrate sein. Online-Rentenrechner und professionelle Finanzplanungs-Tools (z.B. der Apobank) können bei der Berechnung helfen. Eine jährliche Aktualisierung ist empfehlenswert, da sich Einkommensverhältnisse ändern.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie jährlich eine aktuelle Rentenprognose von Ihrem Versorgungswerk an.
- Berechnen Sie Ihr angestrebtes Ruhestandseinkommen realistisch (Lebenshaltungskosten, Gesundheitskosten).
- Nutzen Sie Online-Rechner oder professionelle Finanzplanung für eine exakte Lückenberechnung.
- Passen Sie die Sparrate an das Ergebnis der Lückenberechnung an.
- Überprüfen Sie die Berechnung bei wesentlichen Einkommensänderungen.
- Ärzteversichert erstellt gemeinsam mit Finanzberatern eine vollständige Versorgungslückenanalyse.
Quellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Rentenrechner für Ärzte
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenrechner Online
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