Das ärztliche Versorgungswerk bietet umfassende Leistungen: Altersrente ab 60 bis 67 Jahren, Berufsunfähigkeitsrente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente für Ehegatten und Kinder sowie Sterbegeld. Die genauen Leistungshöhen hängen von den eingezahlten Beiträgen ab.
Hintergrund
Die 18 ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland sind berufsständische Einrichtungen der Länder und bieten folgende Kernleistungen: Altersrente (reguläres Eintrittsalter je nach Versorgungswerk 63 bis 67 Jahre, Frühverrentung möglich mit Abschlägen), Berufsunfähigkeitsrente (bei dauerhafter Unfähigkeit, den ärztlichen Beruf auszuüben, in der Regel 100 Prozent der Altersrente), Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehegatten (in der Regel 60 Prozent der Altersrente) sowie Waisenrenten für Kinder. Verschiedene Versorgungswerke haben unterschiedliche Leistungsdetails, Wartezeitregelungen und Anpassungsmechanismen. Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks hat oft einen engeren Berufsunfähigkeitsbegriff als private BU-Versicherungen: Sie deckt typischerweise Berufsunfähigkeit als Arzt ab, nicht Berufsunfähigkeit für jede andere Tätigkeit. Eine private BU-Versicherung ergänzt die Leistungen des Versorgungswerks sinnvoll.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie regelmäßig eine vollständige Leistungsübersicht bei Ihrem Versorgungswerk an.
- Prüfen Sie die Bedingungen für die BU-Rente im Versorgungswerk: Ist der Berufsunfähigkeitsbegriff eng oder weit?
- Ergänzen Sie die Versorgungswerks-BU-Rente durch eine private BU-Versicherung für umfassenden Schutz.
- Planen Sie die Hinterbliebenenversorgung in Ihre Familienabsicherung ein.
- Prüfen Sie bei Wechsel des Bundeslandes (z.B. Praxisübernahme in anderem Land) die Übertragungsmöglichkeiten.
- Ärzteversichert analysiert Ihre Versorgungswerksleistungen und empfiehlt passende Ergänzungen.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Nordrheinische Ärzteversorgung: Leistungsübersicht
- Bayerische Ärzteversorgung: Leistungen und Rentenhöhe
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →