Bei einem Bundeslandwechsel wechselt ein Arzt automatisch in das Versorgungswerk des neuen Bundeslandes. Die bisher erworbenen Anwartschaften werden nach dem Überleitungsabkommen der Versorgungswerke übertragen. Es gibt keinen freien Anbietermarkt, sondern ein gesetzlich geordnetes Überleitungsverfahren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beim Bundeslandwechsel erfolgt die Ummeldung beim neuen Versorgungswerk automatisch
  • Anwartschaften aus dem alten Versorgungswerk werden über das Überleitungsabkommen übertragen
  • In seltenen Fällen kann eine Kapitalisierung oder der Verbleib im alten Werk vorteilhaft sein

Ausführliche Antwort

Die ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland haben ein Überleitungsabkommen geschlossen, das den nahtlosen Transfer von Rentenanwartschaften bei einem Bundeslandwechsel regelt. Ein Arzt, der von Bayern nach Hamburg zieht und dort als Kassenarzt tätig wird, meldet sich beim Hamburgischen Versorgungswerk der Ärzte an und meldet sich beim Bayerischen Ärzteversorgungswerk ab. Die bisher erworbenen Rentenanwartschaften werden in äquivalente Anwartschaften beim neuen Träger umgerechnet.

Die konkrete Umrechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da jedes Versorgungswerk eigene Satzungen, Beitragssätze und Leistungsformeln hat, kann es nach der Übertragung leichte Abweichungen in der zu erwartenden Rentenleistung geben. Ärzte sollten nach dem Wechsel beim neuen Versorgungswerk eine Rentenanwartschaftsauskunft anfordern.

In Ausnahmefällen, etwa bei sehr kurzen Mitgliedschaftszeiten im alten Bundesland, kann statt der Übertragung auch eine Beitragserstattung beantragt werden. Dies ist selten sinnvoll, da die Rentenanwartschaft langfristig wertvoller ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Beim Bundeslandwechsel sollte auch geprüft werden, ob bestehende Versicherungsverträge und Vorsorgeprodukte an die neue Situation angepasst werden müssen. Ärzteversichert unterstützt bei der Gesamtkoordination und prüft, ob die Absicherung nach dem Wechsel noch optimal aufgestellt ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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