Für Ärzte, die als Vertretungsarzt tätig sind, ist eine speziell zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Der Markt bietet verschiedene Anbieter und Konzepte, die sich in Deckungsumfang, Prämie und Flexibilität deutlich unterscheiden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Vertretungsarzt trägt man selbst die volle Haftungsverantwortung gegenüber Patienten
  • Die Berufshaftpflicht des vertretenen Arztes deckt eigene Fehler in der Regel nicht ab
  • Eine tages- oder wochenweise buchbare Haftpflichtlösung ist für kurzfristige Vertretungen besonders geeignet

Ausführliche Antwort

Vertretungsärzte übernehmen vorübergehend die Behandlung von Patienten einer fremden Praxis, zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung des niedergelassenen Arztes. Dabei entstehen eigenständige Haftungsrisiken, die über die Berufshaftpflicht des vertretenen Arztes in der Regel nicht abgedeckt sind.

Für Vertretungsärzte gibt es auf dem deutschen Markt spezialisierte Anbieter wie die Versicherungslösungen über den Deutschen Ärzteverlag oder über auf Heilberufe spezialisierte Versicherungsmakler. Wichtig ist, dass die Police auf die konkrete Tätigkeit als Vertretungsarzt ausgerichtet ist und keine Lücken in der zeitlichen Deckung entstehen.

Wer häufiger als Vertretungsarzt tätig ist, etwa als freiberuflicher Locum, sollte eine Dauerlösung wählen und nicht für jede Einzelvertretung eine separate Police abschließen. Manche Versicherer bieten Jahrespolicen mit einem definierten Tätigkeitsrahmen an, die deutlich wirtschaftlicher sind als kurzfristige Einzelabschlüsse. Prämien für eine Jahrespolicy liegen je nach Fachrichtung und Tätigkeitsumfang zwischen 800 und 3.000 Euro.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vertretungsärzte sollten vor Beginn jeder Vertretung prüfen, ob ihr Versicherungsschutz lückenlos besteht. Ärzteversichert analysiert gemeinsam mit Medizinern, welche Lösung am besten zur geplanten Tätigkeit als Vertretungsarzt passt.

Quellen und weiterführende Informationen

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