Für die Videosprechstunde benötigen Arztpraxen eine von der KBV zugelassene Videodienstplattform. Es gibt aktuell über 20 zugelassene Anbieter, die sich in Preis, Benutzerfreundlichkeit und Datenschutzniveau unterscheiden. Die Wahl des richtigen Anbieters hängt von Praxisgröße, Patientenstruktur und dem gewünschten Integrationsgrad in die Praxissoftware ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nur KBV-zugelassene Videodienste dürfen für vertragsärztliche Videosprechstunden genutzt werden
- Bekannte Anbieter: TeleClinic, Teleclinic Pro, medityme, Clickdoc Video, Sprechstunde Online, Doctolib Video
- Videosprechstunden werden nach GOP 01450 (EBM) mit einem Aufschlag von ca. 15 Prozent gegenüber der Präsenzleistung vergütet
Ausführliche Antwort
Die KBV veröffentlicht eine aktuelle Liste zugelassener Videodienstanbieter. Alle zugelassenen Plattformen müssen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, datenschutzkonforme Serverstandorte in Deutschland oder der EU sowie eine barrierefreie Nutzung gewährleisten. Technisch reicht für die einfache Videosprechstunde ein Laptop oder Tablet mit Kamera; für höhere Qualität empfehlen sich externe Kameras mit mindestens 1080p-Auflösung und ein dediziertes Headset.
Marktführer wie Clickdoc Video und Doctolib bieten eine direkte Integration in verbreitete Praxisverwaltungssysteme (PVS) wie Medistar, x.comfort oder CGM LIFE an, was die Terminplanung und Dokumentation erleichtert. Einsteigerlösungen wie medityme oder die hauseigene Lösung der Kassenärztlichen Vereinigungen sind kostengünstig, bieten aber weniger Integrationsmöglichkeiten. Für Facharztpraxen mit hohem Videosprechstundenanteil lohnt sich die Investition in eine Plattform mit eigenem Patientenportal und automatisierter Erinnerungsfunktion.
Datenschutzrechtlich gilt: Der Videodienstanbieter muss als Auftragsverarbeiter nach DSGVO vertraglich gebunden sein. Praxisinhaber sollten prüfen, ob der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) aktuell vorliegt und ob Unterauftragsverarbeiter in Drittstaaten eingesetzt werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten vor dem Wechsel des Videoanbieters die Kündigungsfristen und Datenmigration prüfen, da Patientendaten nicht immer einfach exportierbar sind. Ärzteversichert empfiehlt zudem, die Cyber-Versicherung daraufhin zu prüfen, ob Videoübertragungen und die damit verbundenen Datenschutzrisiken abgedeckt sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Zugelassene Videodienste
- Bundesgesundheitsministerium – Digitale Gesundheitsanwendungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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