Eine Vorsorgevollmacht ist kein Versicherungsprodukt, sondern ein privatrechtliches Rechtsdokument, für das kein bestimmter "Anbieter" gewählt werden muss. Ärzte können eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen, notariell beglaubigen oder beurkunden lassen, wobei die notarielle Beurkundung für Immobilienangelegenheiten und Unternehmenstransaktionen zwingend erforderlich ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Vorsorgevollmacht kann handschriftlich oder per Muster (z.B. vom Bundesjustizministerium kostenlos erhältlich) erstellt werden, für einfache Fälle ohne notarielle Beglaubigung
- Notarielle Beglaubigung kostet je nach Vermögenswert zwischen 100 und mehreren hundert Euro und ist für umfassende Handlungsvollmachten (Bankgeschäfte, Immobilien) empfehlenswert
- Die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet einmalig 13,00 Euro und erleichtert Behörden und Gerichten die Prüfung im Ernstfall
Ausführliche Antwort
Für Ärzte als Praxisinhaber ist die Vorsorgevollmacht besonders wichtig: Bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit muss ein Bevollmächtigter in der Lage sein, laufende Verbindlichkeiten zu zahlen, Personal zu führen und ggf. Praxisvertretungen zu organisieren. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht reicht hierfür häufig nicht aus, da sie keine unternehmensrechtlichen Vollmachten enthält.
Wer eine umfassende Lösung sucht, sollte einen Rechtsanwalt oder Notar mit der Erstellung beauftragen. Kosten für eine anwaltliche Beratung und Erstellung liegen je nach Umfang zwischen 300 und 1.500 Euro. Ärzte, die Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis oder einer Arzt-GmbH sind, benötigen ggf. zusätzlich eine gesellschaftsrechtliche Vollmacht oder eine Regelung in der Gesellschaftsatzung.
Die Vorsorgevollmacht sollte stets mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, die ärztliche Behandlungswünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festhält. Beide Dokumente sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt und die wichtigsten Vertrauenspersonen über deren Aufbewahrungsort informiert werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Für Ärzte als Praxisinhaber kann eine fehlende oder unzureichende Vollmacht im Ernstfall existenzgefährdend sein. Ärzteversichert berät Praxisinhaber dazu, wie eine Praxisfortführungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung die finanzielle Lücke bei Arbeitsunfähigkeit absichert, während die Vollmachtsfrage geregelt wird.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Gesetze im Internet – § 1820 BGB Vorsorgevollmacht
- Bundesgesundheitsministerium – Vorsorge und Patientenrechte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →