Wartezeit und Karenzzeit sind unterschiedliche Konzepte in BU-Versicherungsverträgen. Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Leistungsanspruch besteht. Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Eintritt der BU, nach dem die Rentenzahlung erst beginnt. Keine Wartezeit und keine Karenzzeit sind für Ärzte bevorzugt.

Hintergrund

Die meisten BU-Versicherungen enthalten keine explizite Wartezeit nach Vertragsabschluss: Das Leistungsversprechen gilt sofort. Bei einigen Tarifen gibt es aber Ausnahmen für bestimmte Erkrankungen (z.B. psychiatrische Erkrankungen mit 3 bis 6 Monaten Wartezeit). Die Karenzzeit (auch Wartezeit auf Leistung) ist die Zeit zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlungen. Verträge ohne Karenzzeit zahlen sofort nach Anerkennung. Verträge mit Karenzzeit (typisch 3 bis 6 Monate) zahlen erst nach Ablauf dieser Frist, aber rückwirkend ab BU-Eintritt. Eine Karenzzeit senkt den Beitrag, verlängert aber die Phase ohne Einkommen nach BU-Eintritt. Für Ärzte ohne ausreichende Liquiditätsreserven sind Verträge ohne Karenzzeit empfehlenswert. Die Nachmeldefrist (Nachhaftung) ist ebenfalls wichtig: Sie regelt, ob BU-Ereignisse aus der Versicherungszeit auch nach Vertragsende gemeldet werden können.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Bevorzugen Sie BU-Tarife ohne Karenzzeit oder mit kurzer Karenzzeit (maximal 3 Monate).
  • Prüfen Sie auf eventuelle Wartezeitklauseln für spezifische Erkrankungsgruppen.
  • Bauen Sie eine Liquiditätsreserve auf, die Einkommenslücken während einer Karenzzeit überbrückt.
  • Achten Sie auf die Nachmeldefrist: Mindestens 3 Jahre nach Vertragsende sollte die Nachmeldefrist betragen.
  • Lassen Sie alle BU-Vertragsbedingungen von einem auf BU-Recht spezialisierten Berater prüfen.
  • Ärzteversichert analysiert Ihre BU-Vertragsbedingungen und empfiehlt optimale Tarife.

Quellen

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