Für das Wartezeiten-Management in der Arztpraxis gibt es spezialisierte Software-Anbieter und integrierte Praxisverwaltungssysteme (PVS), die Terminplanung, Online-Buchung und Warteschlangenmanagement abdecken. Die Wahl des besten Anbieters hängt von Praxisgröße, Fachrichtung und dem vorhandenen PVS ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Führende Anbieter für digitale Terminbuchung: Doctolib, Jameda, CGM-eigene Module, Terminland
- Integration in vorhandenes PVS ist entscheidend für reibungslosen Arbeitsablauf
- DSGVO-Konformität und Datensicherheit sind bei der Anbieterauswahl obligatorisch zu prüfen
Ausführliche Antwort
Spezialisierte Lösungen für das Terminmanagement in Arztpraxen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Erstens eigenständige Online-Terminbuchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda, die Patienten eine 24/7-Terminbuchung ermöglichen und in viele PVS integriert werden können. Zweitens PVS-integrierte Module der großen Praxisverwaltungssystemhersteller wie CGM (MEDISTAR, ALBIS), Medatixx (x.isynet, x.concept) oder Turbomed, die alle Terminplanungsfunktionen innerhalb der Praxissoftware anbieten. Drittens spezialisierte Warteschlangenmanagementsysteme mit Displayanzeige im Wartezimmer, z. B. von Vitaris oder KIOSK-Systemen.
Bei der Auswahl sollten Praxen auf folgende Kriterien achten: Schnittstelle zum bestehenden PVS (damit Termine automatisch übernommen werden), Datenschutzzertifizierung nach DSGVO, Benutzerfreundlichkeit für Patienten auf Smartphone und Desktop, Möglichkeit zur Triage (verschiedene Termintypen für dringende und elektive Anliegen) sowie Support-Qualität und Kosten.
Für kleinere Praxen bis 5 Behandler ist eine einfache Online-Terminbuchung oft ausreichend. Größere Gemeinschaftspraxen und MVZ profitieren von umfangreichen Analysefunktionen, die Auslastung, No-Show-Raten und Wartezeiten auswerten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Digitale Terminbuchungssysteme verarbeiten personenbezogene Patientendaten. Ärzteversichert empfiehlt, beim Einsatz externer Anbieter immer einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV nach Art. 28 DSGVO) abzuschließen und ergänzend eine Cyber-Versicherung als Sicherheitsnetz für Datenpannen zu prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Digitale Terminbuchung und Praxissoftware
- Bundesgesundheitsministerium – Datenschutz in der Arztpraxis
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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