Das Impressum einer Arztpraxis-Website ist nach § 5 TMG (Telemediengesetz) gesetzlich vorgeschrieben. Es muss vollständige Kontaktdaten, die Approbationsbehörde, die Berufsbezeichnung und weitere arztspezifische Pflichtangaben enthalten. Fehler können zu Abmahnungen führen.

Hintergrund

Das Telemediengesetz verpflichtet alle geschäftsmäßigen Anbieter von Telemediendiensten (also alle kommerziellen Websites) zur Nennung bestimmter Angaben im Impressum. Für Arztpraxen sind folgende Pflichtangaben im Impressum vorgeschrieben: vollständiger Name und Anschrift der Praxis, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), zuständige Ärztekammer und Approbationsbehörde, Bezeichnung und Ort der staatlichen Erlaubnis (Approbation), Berufsbezeichnung und Staat, der die Berufsbezeichnung verliehen hat, Angabe der anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen mit Link zur Ärztekammer sowie USt-IdNr. (wenn zutreffend). Zusätzlich ist laut DSGVO eine Datenschutzerklärung Pflicht. Die Datenschutzerklärung muss Cookie-Verwendung, Analysedienste (Google Analytics) und Formulardaten erläutern.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie Ihr Impressum auf vollständige Pflichtangaben nach § 5 TMG.
  • Fügen Sie den Link zur Berufsordnung Ihrer zuständigen Ärztekammer ein.
  • Halten Sie die Datenschutzerklärung aktuell, insbesondere bei Änderungen der verwendeten Tools.
  • Nutzen Sie einen Impressum-Generator als Ausgangsbasis und lassen Sie das Impressum von einem Rechtsanwalt prüfen.
  • Überprüfen Sie das Impressum bei Praxisumzug, Namensänderung oder Änderung der Gesellschaftsform.
  • Ärzteversichert informiert über Rechtsschutzversicherungen, die Abmahnkosten für Arztpraxen absichern.

Quellen

Blog-Übersicht

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