Der Wechsel von der GKV in die PKV ist für Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Umgekehrt ist ein Wechsel von der PKV in die GKV schwieriger und ab 55 Jahren faktisch ausgeschlossen. Eine sorgfältige Prüfung und Beratung ist vor jedem Wechsel unerlässlich.
Hintergrund
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist möglich, wenn das Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt (2025: 73.800 Euro) und mindestens ein Jahr dauerhaft überschritten wurde. Für Selbstständige (niedergelassene Ärzte) gilt diese Einschränkung nicht: Sie können jederzeit in die PKV wechseln. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur möglich, wenn das Einkommen unter die JAEG fällt (in der Regel durch Einkommensreduzierung), wenn die Person unter 55 Jahre alt ist oder eine neue GKV-Pflichtmitgliedschaft durch eine neue Beschäftigung begründet wird. Ab 55 Jahren ist ein Rückwechsel in die GKV faktisch ausgeschlossen. Die PKV kennt keine Familienversicherung, weshalb für Familien mit Kindern und einem nicht berufstätigen Partner die GKV oft günstiger ist. PKV-Beiträge steigen mit dem Alter deutlich an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Treffen Sie die GKV/PKV-Entscheidung mit Blick auf das gesamte Berufsleben, nicht nur die aktuelle Situation.
- Berücksichtigen Sie Familiensituation: Kinder und nicht erwerbstätiger Partner machen die GKV oft günstiger.
- Holen Sie Langzeit-Beitragskalkulationen von mehreren PKV-Anbietern ein.
- Lassen Sie sich von einem unabhängigen Krankenversicherungsberater beraten.
- Bei PKV-Wechsel: Achten Sie auf vollständige Gesundheitsangaben, um spätere Vertragsanfechtungen zu vermeiden.
- Ärzteversichert berät zu GKV/PKV-Wechselentscheidungen für Ärzte in jeder Lebensphase.
Quellen
- § 6 SGB V Versicherungsfreiheit und Wechselvoraussetzungen
- PKV-Verband: Wechsel in die PKV
- Verbraucherzentrale: PKV-Entscheidungshilfe
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