Für die Finanzierung ärztlicher Weiterbildung stehen verschiedene Förderquellen zur Verfügung: KV-Förderprogramme, Arbeitgeberzuschüsse, Stipendien und staatliche Förderkredite. Die Wahl des besten Anbieters hängt von der Fachrichtung, dem Weiterbildungsstandort und der persönlichen Situation ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- KV-Förderprogramme für Allgemeinmedizin bieten monatliche Zuschüsse von bis zu 5.400 Euro
- KfW-Studienkredit kann auch für Ärzte in Weiterbildung beantragt werden
- Arbeitgeber übernehmen Weiterbildungskosten häufig gegen Bindungsfristen
Ausführliche Antwort
Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gezielt Weiterbildungen in Mangelgebieten. Das bekannteste Programm ist die KV-Förderung in der Allgemeinmedizin nach § 75a SGB V: Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin erhalten monatliche Zuschüsse von 1.000 bis 5.400 Euro je nach Bundesland, wenn sie die Weiterbildung in einer geförderten Praxis oder Klinik ableisten und sich verpflichten, nach Abschluss in der ambulanten Versorgung tätig zu sein.
Für andere Fachrichtungen bieten einige KVen regionale Förderprogramme in unterversorgten Gebieten an. Diese Programme variieren stark, weshalb ein direktes Gespräch mit der zuständigen KV empfohlen wird. Stipendienprogramme großer Krankenhausbetreiber (z.B. Helios-Stiftung oder DRK-Förderung) bieten ebenfalls Weiterbildungsunterstützung.
Der KfW-Bildungskredit (aktuell pausiert, möglicherweise wieder verfügbar) und Ausbildungskredite der Förderbanken können zur Überbrückung von Weiterbildungszeiten genutzt werden. Kreditvolumen bis 7.200 Euro mit günstigen Konditionen sind möglich. Für Ärzte mit hoher Bonität bieten auch Direktbanken und die apoBank zinsgünstige Personalkredite für Weiterbildungen an.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die Weiterbildungsförderungen in Anspruch nehmen, sollten die Bindungsklauseln und Rückzahlungsregelungen genau kennen. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Weiterbildungsfinanzierung sicherzustellen, dass die BU-Versicherung auch während der Weiterbildungsphase ausreichend Schutz bietet, da ein vorzeitiger Abbruch durch Krankheit das gesamte Finanzierungskonzept gefährdet.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Weiterbildungsförderung
- Bundesgesundheitsministerium – § 75a SGB V
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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