Die Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammern regelt die Facharztanerkennung in Deutschland. Sie legt Weiterbildungsinhalte, Mindestzeiten und Prüfungsanforderungen für alle Fachgebiete fest. Die WBO wurde 2020 grundlegend reformiert und auf eine kompetenzbasierte Weiterbildung umgestellt.

Hintergrund

In Deutschland gibt es 16 Landesärztekammern mit je eigenen Weiterbildungsordnungen, die sich an der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer orientieren. Die WBO 2020 führte die kompetenzbasierte Weiterbildung ein: Statt reiner Mindestzeiten werden nun auch nachgewiesene Kompetenzen (Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten) bewertet. Weiterbildungsstätten müssen von der Ärztekammer anerkannt sein. Der Weiterbildungsbeauftrage der Abteilung oder Klinik ist für die Weiterbildungsqualität verantwortlich. Das Logbuch dokumentiert abgeleistete Weiterbildungsinhalte. Die Facharztprüfung erfolgt vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer. Zwischen verschiedenen Weiterbildungsordnungen der Bundesländer kann es zu Unterschieden kommen, die bei einem Umzug relevant werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie sich bei der Ärztekammer Ihres Bundeslandes über die aktuelle WBO 2020.
  • Führen Sie Ihr Weiterbildungs-Logbuch lückenlos und regelmäßig.
  • Klären Sie mit dem Weiterbildungsbeauftragten die inhaltliche und zeitliche Planung.
  • Bei Wechsel des Bundeslandes: Prüfen Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungszeiten.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf der Facharztprüfung.
  • Ärzteversichert informiert über Versicherungsfragen während der Weiterbildungszeit.

Quellen

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