Ärzte haben nach der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr in ihr Arbeitsverhältnis oder ihre Praxis. Für niedergelassene Ärzte gelten spezifische KV-Regelungen. Die Versicherungssituation sollte vor dem Wiedereinstieg vollständig überprüft werden.

Hintergrund

Für angestellte Ärzte gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Sie haben Anspruch auf Rückkehr auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit. Der Arbeitgeber kann keinen anderen Vertragspartner einsetzen, der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist umfassend. Für niedergelassene Ärzte ist die Situation komplexer: Während einer Praxisschließung oder Vertretung müssen KV-Regelungen eingehalten werden. Nach der Elternzeit sind folgende Versicherungsprüfungen wichtig: Aktualisierung der BU-Versicherung (ggf. Nachversicherungsoption nach Elternzeit), Aktualisierung der Berufshaftpflicht, Anpassung der Praxissachversicherungen und Neuberechnung der Altersvorsorge nach Beitragspause. Ärzte, die während der Elternzeit PKV-versichert waren, müssen prüfen, ob sie nach der Rückkehr weiterhin PKV-berechtigt sind.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Stellen Sie als angestellter Arzt die Rückkehr rechtzeitig schriftlich an den Arbeitgeber in Aussicht.
  • Überprüfen Sie alle Versicherungsverträge auf notwendige Anpassungen nach der Elternzeit.
  • Nutzen Sie die Nachversicherungsoptionen in BU- und Lebensversicherungsverträgen ohne Gesundheitsprüfung.
  • Als niedergelassener Arzt: Informieren Sie die KV rechtzeitig über die geplante Praxiswiederaufnahme.
  • Planen Sie für die Wiederaufnahmephase ausreichend Zeit für Fortbildungen ein.
  • Ärzteversichert überprüft alle Versicherungsverträge nach der Elternzeit und empfiehlt Anpassungen.

Quellen

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