Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung privatärztlicher zahnärztlicher Leistungen. Die korrekte Anwendung von Steigerungsfaktoren und Analogpositionen ist komplex. Spezialisierte Abrechnungsdienstleister wie die PVS dental oder Dental-Abrechnungsservices optimieren die GOZ-Liquidation für Zahnarztpraxen.
Hintergrund
Die GOZ unterscheidet zwischen GKV-Leistungen (BEMA-Abrechnung) und Privatleistungen (GOZ). Im privaten Bereich wird der Einfachsatz gemäß GOZ als Ausgangspunkt genommen, der Steigerungsfaktor kann bis zum 3,5-fachen Satz angehoben werden bei besonderer Schwierigkeit oder besonderem Aufwand. Analogpositionen nach § 6 Abs. 1 GOZ erlauben die Abrechnung nicht explizit gelisteter Leistungen mit einer vergleichbaren Position. Häufige Fehler: nicht dokumentierte Steigerungsbegründungen, falsche Analogansätze, unvollständige Materialangaben bei Zahnersatz. Die GOZ 2012 ist noch in Kraft; eine Novellierung wird seit Jahren diskutiert. Für GKV-Versicherte gelten Zusatzvereinbarungen (Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz). Externe Abrechnungsdienstleister können die Einzugsquote bei Privatrechnungen erhöhen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Dokumentieren Sie die Begründung für Steigerungsfaktoren über den 2,3-fachen Satz sorgfältig in der Patientenakte.
- Nutzen Sie Analogpositionen für moderne zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ 2012 nicht explizit gelistet sind.
- Schulen Sie das Praxisteam regelmäßig in aktuellen GOZ-Abrechnungsregeln.
- Lassen Sie Ihre GOZ-Abrechnung einmal jährlich von einem Experten auf Optimierungspotenzial prüfen.
- Bereiten Sie sich auf die GOZ-Reform vor: Informationen der BZÄK regelmäßig verfolgen.
- Ärzteversichert informiert über Berufshaftpflichtfragen bei Abrechnungsstreitigkeiten.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: GOZ 2012 und Kommentierung
- GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
- PVS dental: Zahnarzt-Abrechnungsservice
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