Die BEMA-Abrechnung für Zahnärzte erfolgt über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) des Bundeslandes. Für die praktische Durchführung gibt es verschiedene Praxissoftware-Anbieter und externe Abrechnungsdienstleister, die Zahnärzte unterstützen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Führende Praxissoftware-Lösungen für BEMA-Abrechnung sind CGM Z1, Dampsoft und EVIDENT, die je nach Praxisgröße und Anforderungen unterschiedlich geeignet sind
- Externe Abrechnungsdienstleister übernehmen die komplette Abrechnung und Fehlerprüfung, kosten aber ein bis drei Prozent des Honorarvolumens
- Die KZV stellt regelmäßig Schulungen und Abrechnungsberatungen für ihre Mitglieder zur Verfügung
Ausführliche Antwort
Der BEMA (Bewertungsmaßstab Zahnärzte) ist das Abrechnungssystem für zahnärztliche Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Die Wahl der richtigen Software beeinflusst die Abrechnungsqualität erheblich: Praxissoftware mit integrierter Plausibilitätsprüfung erkennt Fehler und fehlende Leistungsziffern, bevor die Abrechnung an die KZV übermittelt wird.
Für mittelgroße Zahnarztpraxen mit einem bis zwei Behandlern sind CGM Z1 und Dampsoft weit verbreitet und bieten gute Integration mit Röntgengeräten und digitaler Dokumentation. Externe Abrechnungsdienstleister lohnen sich vor allem bei komplexen Abrechnungssituationen oder in großen Praxen, wo eine spezialisierte Praxismitarbeiterin für die Abrechnung keine eigene Vollzeitstelle rechtfertigt.
Worauf Zahnärzte bei der Softwarewahl besonders achten sollten
Neben der Abrechnungsqualität ist die Datensicherheit entscheidend. Patientendaten in Abrechnungssystemen unterliegen der DSGVO und müssen sicher gespeichert und übertragen werden. Ärzteversichert empfiehlt, auch eine Cyberversicherung für die Zahnarztpraxis zu prüfen, die Datenverluste und Cyber-Angriffe auf die Praxissoftware abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – BEMA und Abrechnungsrecht
- KBV – Abrechnungssysteme für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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