Auch privatärztlich krankenversicherte Ärzte können von einer Zahnzusatzversicherung profitieren, wenn ihre PKV-Grundtarif Zahnersatz nicht vollständig oder nur mit Begrenzungen abdeckt. GKV-versicherte Ärzte (in Ausnahmefällen) profitieren erst recht von einem Zahnzusatz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für GKV-versicherte Ärzte: Zahnzusatz schließt Lücke beim Zahnersatz über Festzuschüsse hinaus
- Für PKV-Versicherte: nur sinnvoll, wenn der PKV-Grundtarif Zahnersatz limitiert
- Führende Anbieter: DKV, Allianz, AXA, Barmenia, Hallesche, DEVK
Ausführliche Antwort
Für PKV-versicherte Ärzte ist der Abschluss einer separaten Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht notwendig, wenn der PKV-Tarif hochwertigen Zahnersatz (Kronen, Implantate) ohne Begrenzung erstattet. Viele PKV-Tarife begrenzen Zahnersatz jedoch auf einen prozentualen Anteil der GOZ-Kosten. Hier lohnt sich eine Prüfung des eigenen Tarifs.
GKV-versicherte Ärzte, die z. B. in Weiterbildung oder als Teilzeitbeschäftigte nicht in die PKV wechseln, profitieren von Zahnzusatzversicherungen, die über die GKV-Festzuschüsse hinaus zahlen. Die GKV erstattet Festzuschüsse für Regelversorgung, hochwertigerer Zahnersatz wird nur zu einem kleinen Teil übernommen. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet 70 bis 100 Prozent des Eigenanteils beim Zahnarzt.
Leistungsstarke Anbieter sind: DKV (Deutsche Krankenversicherung) mit dem ZahnPremium-Tarif, Allianz ZahnExtra, AXA Dental-Schutz, Barmenia ZahnEXKLUSIV und Hallesche ZahnZSA. Entscheidende Kriterien sind: keine Wartezeit für Sofortbehandlung, keine jährliche Erstattungsbegrenzung in den ersten Jahren, Übernahme von Implantaten und Kieferorthopädie.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind Vorerkrankungen der Zähne (angefangene Behandlungen, empfohlene Behandlungen) offenzulegen, da sonst Rückforderungen drohen. Ärzteversichert prüft, welcher Tarif für die individuelle Zahnsituation und den PKV/GKV-Status am besten passt.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Zahnzusatzversicherung
- GKV-Spitzenverband – Zahnersatz Festzuschüsse
- BaFin – Krankenversicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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